Urteilen Sie selbst als Betroffene/r! |
by Dr. Peter Meier
Bundesverfassung
der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 18. April 1999 (Stand am 19. Februar 2002)
Präambel Im Namen Gottes des Allmächtigen! Das Schweizervolk und die Kantone, in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung, im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken, im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben, im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen, gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung**1**: |
Hier wird deutsch und deutlich eine C3-Einstellung bekundet, welche den allmächtigen Schöpfergott (Creator), die Verantwortung für dessen Schöpfung (Creation) und die Achtung für dessen Geschöpfe (Creature) ins Zentrum stellt. Die ganze Formulierung macht zudem nur einen Sinn, unter der Voraussetzung, dass es eine nachhaltig wirkende C3-Wirklichkeit gibt, die wir nicht c3-manipulieren können. Schliesslich geht es bei der Verfassung um unsere Verantwortung, diese Wirklichkeit dieses Staates gewissenhaft zu erkennen, anzuerkennen, und in unseren Entscheidungen zur Kontrolle (control) von Objekten, bei der Kommandierung (command) von Subjekten und bei der Kommunikation (communication) von Restrisiken als Orientierungswissen zu berücksichtigen. Ohne diese C3-Einbettung in das Bewusstsein der Beteiligten und Betroffenen macht zudem keine c3-Verfassung einen erstrebenswerten Sinn; sie wäre sonst nur c3-Infotainment und damit sicher nicht im "Namen Gottes"! |
Damit ist der postmoderne Konstruktivismus, wie er u.a. von Paul Watzlawick propagiert wurde, und u.a. am Collgium Helceticum als Schwarzkunst betrieben wird, grundsätzlich verfassungswidrig! Wenn wir nicht mehr den Mut haben, diesen Anfängen geistiger c3-Zersetzung zu wehren, dann wird sich diese Denkkatastrophe, wie im folgenden gezeigt wird, auch in unserm Land als Humankatastrophe einnisten.
©Burk Verlag |
Die Schweiz musste sich von Anfang an als Willensnation gegen den Unbill ihrer Zeit abgrenzen; tat sie das, wie gegen Napoleon nicht, fielen (nach der verlorenen Schlacht am Grauholz) fremde Richter in ihre Täler in. |
Die heutigen ihrer Art und der Bundesverfassung Widrigen, die c3-Intellektuellen, haben es heute nicht mehr auf die Schweiz als Staat abgesehen, den sie 1991 abgeschrieben haben, sondern auf die Mentalbetriebssysteme ihrer Bewohner! Dagegen aber ist das Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch macht- und kraftlos. Dies besonders seit der damalige Bunderat Koller 1997, wohl aus Angst um seine damals in der Vernehmlassung stehende Neue Bundesverfassung, um die es hier geht, der Schweiz die Zähne zog. Indem er im Trend sagte: "Die Schweiz braucht keine Propheten, weder in- noch ausländische!" setzte er sich selbst professoral c3-anmassend im Widerspruch zu seinem Lebenswerk, wie sich das für einen c3-Intellektuellen vor allem in den USA gehört, der weiter, dozieren will! Dass was das offizielle Öffnungssignal aus der CVP-Ecke für
Schwarzkunst .... Bergierbericht ... Die Pre-Trans-Trap; die nicht legitimierte Anti-Verfassung der c3-Intellektuellen!
Schon sind davon nachgewiesenermassen im Kontext
von
die meisten Köpfe von entsprechenden c3-Mentalviren
befallen und kaum jemand kümmerts, schliesslich
sind wir postnormal, beliebig tolerant, eben auch für Verfassungsbruch!
Es braucht offensichtlich noch ein paar Kopps, Reys, Honegger, Cabiavbalettas,
Corti, Barneviks, Borer und Hüppis, der im April 2002 der Zürich gemäss
Tages-Anzeiger eine schwere Hypothek hinterliess und von dem es hiess: Das
Problem sind Sie!
Es wird also zu zeigen sein, dass eine nicht lebenswirklichkeitsbezogen auf- und umgesetzte Verfassung zur kollektiven Traumatisierung mit all den Konsequenzen für die Betroffenen führt und Arbeit für c3-Intellektuelle, z.B. Psychologen und Juristen führt. Darum ist es so verheerend, ihnen die Verfassung zu überlassen - sie werden es als Arbeitsbeschaffung missbrauchen. Je weniger davon gebrauch werden, desto besser ist eine Verfassung! |
Im folgenden soll an den entsprechend relevanten Verfassungsartikeln beleuchtet werden, die sich der c3-Mentalvirus verbreitet, und wie ihm konstruktiv Einhalt geboten werden soll:
1.
Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1
Schweizerische
Eidgenossenschaft
Art. 2
Zweck
Art. 3
Kantone
Art. 4
Landessprachen
Art. 5
Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
Art. 6
Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung
2.
Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele
1. Kapitel:
Grundrechte
Art. 7
Menschenwürde
Art. 8
Rechtsgleichheit
Art. 9
Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Art. 10
Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
Art.
11 Schutz der Kinder und Jugendlichen
Art. 12
Recht auf Hilfe in Notlagen
Art. 13
Schutz der Privatsphäre
Art. 14
Recht auf Ehe und Familie
Art. 15
Glaubens- und Gewissensfreiheit
Art. 16
Meinungs- und Informationsfreiheit
Art. 17
Medienfreiheit
Art. 18
Sprachenfreiheit
Art. 19
Anspruch auf Grundschulunterricht
Art. 20
Wissenschaftsfreiheit
Art. 21
Kunstfreiheit
Art. 22
Versammlungsfreiheit
Art. 23
Vereinigungsfreiheit
Art. 24
Niederlassungsfreiheit
Art. 25
Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
Art. 26
Eigentumsgarantie
Art. 27
Wirtschaftsfreiheit
Art. 28
Koalitionsfreiheit
Art. 29
Allgemeine Verfahrensgarantien
Art. 30
Gerichtliche Verfahren
Art. 31
Freiheitsentzug
Art. 32
Strafverfahren
Art. 33
Petitionsrecht
Art. 34
Politische Rechte
Art. 35
Verwirklichung der Grundrechte
Art. 36
Einschränkungen von Grundrechten
2.
Kapitel: Bürgerrecht und politische Rechte
Art. 38
Erwerb und Verlust der Bürgerrechte
Art. 39
Ausübung der politischen Rechte
Art. 40
Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer
3. Kapitel:
Sozialziele
3.
Titel: Bund, Kantone und Gemeinden
1.
Kapitel: Verhältnis von Bund und Kantonen
1.
Abschnitt: Aufgaben von Bund und Kantonen
Art. 42
Aufgaben
des Bundes
Art. 43
Aufgaben der Kantone
2.
Abschnitt: Zusammenwirken von Bund und Kantonen
Art. 45
Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes
Art. 46
Umsetzung des Bundesrechts
Art. 47
Eigenständigkeit der Kantone
Art. 48
Verträge zwischen Kantonen
Art. 49
Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts
3.
Abschnitt: Gemeinden
4.
Abschnitt: Bundesgarantien
Art. 51
Kantonsverfassungen
Art. 52
Verfassungsmässige Ordnung
Art. 53
Bestand und Gebiet der Kantone
2.
Kapitel: Zuständigkeiten
Art. 54
Auswärtige
Angelegenheiten
Art. 55
Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen
Entscheiden
Art. 56
Beziehungen der Kantone mit dem Ausland
2.
Abschnitt: Sicherheit, Landesverteidigung, Zivilschutz
Art. 57
Sicherheit
Art. 58
Armee
Art. 59
Militär- und Ersatzdienst
Art. 60
Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee
Art. 61
Zivilschutz
3.
Abschnitt: Bildung, Forschung und Kultur
Art. 63
Berufsbildung und Hochschulen
Art. 64
Forschung
Art. 65
Statistik
Art. 66
Ausbildungsbeihilfen
Art. 67
Jugend und Erwachsenenbildung
Art. 68
Sport
Art. 69
Kultur
Art. 70
Sprachen
Art. 71
Film
Art. 72
Kirche und Staat
4.
Abschnitt: Umwelt und Raumplanung
Art. 74
Umweltschutz
Art. 75
Raumplanung
Art. 76
Wasser
Art. 77
Wald
Art. 78
Natur- und Heimatschutz
Art. 79
Fischerei und Jagd
Art. 80
Tierschutz
5.
Abschnitt: Öffentliche Werke und Verkehr
Art. 82
Strassenverkehr
Art. 83
Nationalstrassen
Art. 84
Alpenquerender Transitverkehr*
Art. 85
Schwerverkehrsabgabe*
Art. 86
Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und übrige
Verkehrsabgaben
Art. 87
Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger*
Art. 88
Fuss- und Wanderwege
6.
Abschnitt: Energie und Kommunikation
Art. 90
Kernenergie*
Art. 91
Transport von Energie
Art. 92
Post- und Fernmeldewesen
Art. 93
Radio und Fernsehen
7.
Abschnitt: Wirtschaft
Art. 95
Privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit*
Art. 96
Wettbewerbspolitik
Art. 97
Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Art. 98
Banken und Versicherungen
Art. 99
Geld- und Währungspolitik
Art. 100
Konjunkturpolitik
Art. 101
Aussenwirtschaftspolitik
Art. 102
Landesversorgung*
Art. 103
Strukturpolitik*
Art. 104
Landwirtschaft
Art. 105
Alkohol
Art. 106
Glücksspiele*
Art. 107
Waffen und Kriegsmaterial
8.
Abschnitt: Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit und Gesundheit
Art. 108
Wohnbau-
und Wohneigentumsförderung
Art. 109
Mietwesen
Art. 110
Arbeit*
Art. 111
Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Art. 112
Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung*
Art. 113
Berufliche Vorsorge*
Art. 114
Arbeitslosenversicherung
Art. 115
Unterstützung Bedürftiger
Art. 116
Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung
Art. 117
Kranken- und Unfallversicherung
Art. 118
Schutz der Gesundheit
Art. 119
Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im
Humanbereich
Art.
119a Transplantationsmedizin
Art. 120
Gentechnologie im Ausserhumanbereich
9.
Abschnitt: Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern
10.
Abschnitt: Zivilrecht, Strafrecht, Messwesen
Art. 122
Zivilrecht
Art. 123
Strafrecht
Art. 124
Opferhilfe
Art. 125
Messwesen
3.
Kapitel: Finanzordnung
Art.
126
Haushaltführung
Art. 127
Grundsätze der Besteuerung
Art. 128
Direkte Steuern*
Art. 129
Steuerharmonisierung
Art. 130
Mehrwertsteuer*
Art. 131
Besondere Verbrauchssteuern*
Art. 132
Stempelsteuer und Verrechnungssteuer*
Art. 133
Zölle
Art. 134
Ausschluss kantonaler und kommunaler Besteuerung
Art. 135
Finanzausgleich
4.
Titel: Volk und Stände
1.
Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 136
Politische
Rechte
Art. 137
Politische Parteien
2.
Kapitel: Initiative und Referendum
Art. 138
Volksinitiative
auf Totalrevision der Bundesverfassung
Art. 139
Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
Art. 140
Obligatorisches Referendum
Art. 141
Fakultatives Referendum
Art. 142
Erforderliche Mehrheiten
5.
Titel: Bundesbehörden
1.
Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 143
Wählbarkeit
Art. 144
Unvereinbarkeiten
Art. 145
Amtsdauer
Art. 146
Staatshaftung
Art. 147
Vernehmlassungsverfahren
2.
Kapitel: Bundesversammlung
Art. 148
Stellung
Art. 149
Zusammensetzung und Wahl des Nationalrates
Art. 150
Zusammensetzung und Wahl des Ständerates
Art. 151
Sessionen
Art. 152
Vorsitz
Art. 153
Parlamentarische Kommissionen
Art. 154
Fraktionen
Art. 155
Parlamentsdienste
2.
Abschnitt: Verfahren
Art. 156
Getrennte
Verhandlung
Art. 157
Gemeinsame Verhandlung
Art. 158
Öffentlichkeit der Sitzungen
Art. 159
Verhandlungsfähigkeit und erforderliches Mehr
Art. 160
Initiativrecht und Antragsrecht
Art. 161
Instruktionsverbot
Art. 162
Immunität
3.
Abschnitt: Zuständigkeiten
Art. 163
Form
der Erlasse der Bundesversammlung
Art. 164
Gesetzgebung
Art. 165
Gesetzgebung bei Dringlichkeit
Art. 166
Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge
Art. 167
Finanzen
Art. 168
Wahlen
Art. 169
Oberaufsicht
Art. 170
Überprüfung der Wirksamkeit
Art. 171
Aufträge an den Bundesrat
Art. 172
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Art. 173
Weitere Aufgaben und Befugnisse
3.
Kapitel: Bundesrat und Bundesverwaltung
1.
Abschnitt: Organisation und Verfahren
Art. 174
Bundesrat
Art. 175
Zusammensetzung und Wahl
Art. 176
Vorsitz
Art. 177
Kollegial- und Departementalprinzip
Art. 178
Bundesverwaltung
Art. 179
Bundeskanzlei
2.
Abschnitt: Zuständigkeiten
Art. 180
Regierungspolitik
Art. 181
Initiativrecht
Art. 182
Rechtsetzung und Vollzug
Art. 183
Finanzen
Art. 184
Beziehungen zum Ausland
Art. 185
Äussere und innere Sicherheit
Art. 186
Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Art. 187
Weitere Aufgaben und Befugnisse
Art. 188
Stellung
Art. 189
Verfassungsgerichtsbarkeit
Art. 190
Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Art. 191
Massgebendes Recht
6.
Titel: Revision der Bundesverfassung und Übergangsbestimmungen
1.
Kapitel: Revision
Version
01.11.10
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