Urteilen Sie selbst als Betroffene/r!

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by Dr. Peter Meier 

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
vom 18. April 1999 (Stand am 19. Februar 2002)

Präambel

Im Namen Gottes des Allmächtigen!

Das Schweizervolk und die Kantone,

in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,

im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,

im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit zu leben,

im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,

geben sich folgende Verfassung**1**:

Hier wird deutsch und deutlich eine C3-Einstellung bekundet, welche den allmächtigen Schöpfergott (Creator), die Verantwortung für dessen Schöpfung (Creation) und die Achtung für dessen Geschöpfe (Creature) ins Zentrum stellt.

Die ganze Formulierung macht zudem nur einen Sinn, unter der Voraussetzung, dass es eine nachhaltig wirkende C3-Wirklichkeit gibt, die wir nicht c3-manipulieren können.

Schliesslich geht es bei der Verfassung um unsere Verantwortung, diese Wirklichkeit dieses Staates gewissenhaft zu erkennen, anzuerkennen, und in unseren Entscheidungen zur Kontrolle (control) von Objekten, bei der Kommandierung (command) von Subjekten und bei der Kommunikation (communication) von Restrisiken als Orientierungswissen zu berücksichtigen.

Ohne diese C3-Einbettung in das Bewusstsein der Beteiligten und Betroffenen macht zudem keine c3-Verfassung einen erstrebenswerten Sinn; sie wäre sonst nur c3-Infotainment und damit sicher nicht im "Namen Gottes"!

Damit ist der postmoderne Konstruktivismus, wie er u.a. von Paul Watzlawick propagiert wurde, und u.a. am Collgium Helceticum als Schwarzkunst betrieben wird, grundsätzlich verfassungswidrig! Wenn wir nicht mehr den Mut haben, diesen Anfängen geistiger c3-Zersetzung zu wehren, dann wird sich diese Denkkatastrophe, wie im folgenden gezeigt wird, auch in unserm Land als Humankatastrophe einnisten.  


©Burk Verlag
Die Schweiz musste sich von Anfang an als Willensnation gegen den Unbill ihrer Zeit abgrenzen; tat sie das, wie gegen Napoleon nicht, fielen (nach der verlorenen Schlacht am Grauholz) fremde Richter in ihre Täler in. 

Die heutigen ihrer Art und der Bundesverfassung Widrigen, die c3-Intellektuellen, haben es heute nicht mehr auf die Schweiz als Staat abgesehen, den sie 1991 abgeschrieben haben, sondern auf die Mentalbetriebssysteme ihrer Bewohner! Dagegen aber ist das Bundesamt für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport noch macht- und kraftlos. Dies besonders seit der damalige Bunderat Koller 1997, wohl aus Angst um seine damals in der Vernehmlassung stehende Neue Bundesverfassung, um die es hier geht, der Schweiz die Zähne zog. Indem er im Trend sagte: "Die Schweiz braucht keine Propheten, weder in- noch ausländische!" setzte er sich selbst professoral c3-anmassend im Widerspruch zu seinem Lebenswerk, wie sich das für einen c3-Intellektuellen vor allem in den USA gehört, der weiter, dozieren will! Dass was das offizielle Öffnungssignal aus der CVP-Ecke für

Schwarzkunst .... Bergierbericht ... Die Pre-Trans-Trap; die nicht legitimierte Anti-Verfassung der c3-Intellektuellen!

Schon sind davon nachgewiesenermassen im Kontext von 
Up ] Ka-Welttheater ] Spieler auf der Bühne ] Bundesrat ] Re-Politik ] Finanzplatz Schweiz: ] Kv-Intellekt im Trend ] Globalisierung ] Beraterszene ] Gesinnung ] Kritik ] Gefahr ] Schweiz 2002 ] Filz 2002 ] [ Verfassung ] WSZ-Initiative ] Geschichte ]
die meisten Köpfe von entsprechenden c3-Mentalviren befallen und kaum jemand kümmerts, schliesslich sind wir postnormal, beliebig tolerant, eben auch für Verfassungsbruch! Es braucht offensichtlich noch ein paar Kopps, Reys, Honegger, Cabiavbalettas, Corti, Barneviks, Borer und Hüppis, der im April 2002 der Zürich gemäss Tages-Anzeiger eine schwere Hypothek hinterliess und von dem es hiess: Das Problem sind Sie!

Im folgenden Rahmen, werden wir auf entsprechende "Verfassungsartikel" von realen Menschen mit entsprechenden Aspekten ihrer C3-MOS Mentalbetriebssysteme eingehen: 
Es wird also zu zeigen sein, dass eine nicht lebenswirklichkeitsbezogen auf- und umgesetzte Verfassung zur kollektiven Traumatisierung mit all den Konsequenzen für die Betroffenen führt und Arbeit für c3-Intellektuelle, z.B. Psychologen und Juristen führt. Darum ist es so verheerend, ihnen die Verfassung zu überlassen - sie werden es als Arbeitsbeschaffung missbrauchen. Je weniger davon gebrauch werden, desto besser ist eine Verfassung!

Im folgenden soll an den entsprechend relevanten Verfassungsartikeln beleuchtet werden, die sich der c3-Mentalvirus verbreitet, und wie ihm konstruktiv Einhalt geboten werden soll:

1. Titel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Schweizerische Eidgenossenschaft
Art. 2 Zweck
Art. 3 Kantone
Art. 4 Landessprachen

Art. 5 Grundsätze rechtsstaatlichen Handelns
Art. 6 Individuelle und gesellschaftliche Verantwortung

2. Titel: Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele
1. Kapitel: Grundrechte
Art. 7 Menschenwürde
Art. 8 Rechtsgleichheit
Art. 9 Schutz vor Willkür und Wahrung von Treu und Glauben
Art. 10 Recht auf Leben und auf persönliche Freiheit
Art. 11 Schutz der Kinder und Jugendlichen
Art. 12 Recht auf Hilfe in Notlagen
Art. 13 Schutz der Privatsphäre
Art. 14 Recht auf Ehe und Familie
Art. 15 Glaubens- und Gewissensfreiheit
Art. 16 Meinungs- und Informationsfreiheit
Art. 17 Medienfreiheit
Art. 18 Sprachenfreiheit
Art. 19 Anspruch auf Grundschulunterricht

Art. 20 Wissenschaftsfreiheit

Art. 21 Kunstfreiheit
Art. 22 Versammlungsfreiheit
Art. 23 Vereinigungsfreiheit
Art. 24 Niederlassungsfreiheit
Art. 25 Schutz vor Ausweisung, Auslieferung und Ausschaffung
Art. 26 Eigentumsgarantie
Art. 27 Wirtschaftsfreiheit
Art. 28 Koalitionsfreiheit
Art. 29 Allgemeine Verfahrensgarantien
Art. 30 Gerichtliche Verfahren
Art. 31 Freiheitsentzug
Art. 32 Strafverfahren
Art. 33 Petitionsrecht
Art. 34 Politische Rechte
Art. 35 Verwirklichung der Grundrechte
Art. 36 Einschränkungen von Grundrechten

2. Kapitel: Bürgerrecht und politische Rechte  
Art. 37 Bürgerrechte
Art. 38 Erwerb und Verlust der Bürgerrechte
Art. 39 Ausübung der politischen Rechte
Art. 40 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer

3. Kapitel: Sozialziele  
Art. 41
3. Titel: Bund, Kantone und Gemeinden
1. Kapitel: Verhältnis von Bund und Kantonen
1. Abschnitt: Aufgaben von Bund und Kantonen
Art. 42 Aufgaben des Bundes
Art. 43 Aufgaben der Kantone

2. Abschnitt: Zusammenwirken von Bund und Kantonen  
Art. 44 Grundsätze
Art. 45 Mitwirkung an der Willensbildung des Bundes
Art. 46 Umsetzung des Bundesrechts
Art. 47 Eigenständigkeit der Kantone
Art. 48 Verträge zwischen Kantonen
Art. 49 Vorrang und Einhaltung des Bundesrechts

3. Abschnitt: Gemeinden  
Art. 50
4. Abschnitt: Bundesgarantien
Art. 51 Kantonsverfassungen
Art. 52 Verfassungsmässige Ordnung
Art. 53 Bestand und Gebiet der Kantone

2. Kapitel: Zuständigkeiten
1. Abschnitt: Beziehungen zum Ausland
Art. 54 Auswärtige Angelegenheiten
Art. 55 Mitwirkung der Kantone an aussenpolitischen Entscheiden
Art. 56 Beziehungen der Kantone mit dem Ausland

2. Abschnitt: Sicherheit, Landesverteidigung, Zivilschutz

Art. 57 Sicherheit
Art. 58 Armee
Art. 59 Militär- und Ersatzdienst
Art. 60 Organisation, Ausbildung und Ausrüstung der Armee
Art. 61 Zivilschutz

3. Abschnitt: Bildung, Forschung und Kultur  
Art. 62 Schulwesen
Art. 63 Berufsbildung und Hochschulen
Art. 64 Forschung
Art. 65 Statistik
Art. 66 Ausbildungsbeihilfen

Art. 67 Jugend und Erwachsenenbildung
Art. 68 Sport
Art. 69 Kultur
Art. 70 Sprachen
Art. 71 Film
Art. 72 Kirche und Staat

4. Abschnitt: Umwelt und Raumplanung  
Art. 73 Nachhaltigkeit
Art. 74 Umweltschutz
Art. 75 Raumplanung
Art. 76 Wasser
Art. 77 Wald
Art. 78 Natur- und Heimatschutz
Art. 79 Fischerei und Jagd
Art. 80 Tierschutz

5. Abschnitt: Öffentliche Werke und Verkehr  
Art. 81 Öffentliche Werke
Art. 82 Strassenverkehr
Art. 83 Nationalstrassen
Art. 84 Alpenquerender Transitverkehr*
Art. 85 Schwerverkehrsabgabe*
Art. 86 Verbrauchssteuer auf Treibstoffen und übrige Verkehrsabgaben
Art. 87 Eisenbahnen und weitere Verkehrsträger*
Art. 88 Fuss- und Wanderwege

6. Abschnitt: Energie und Kommunikation  
Art. 89 Energiepolitik
Art. 90 Kernenergie*
Art. 91 Transport von Energie
Art. 92 Post- und Fernmeldewesen
Art. 93 Radio und Fernsehen

7. Abschnitt: Wirtschaft  
Art. 94 Grundsätze der Wirtschaftsordnung
Art. 95 Privatwirtschaftliche Erwerbstätigkeit*
Art. 96 Wettbewerbspolitik
Art. 97 Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten
Art. 98 Banken und Versicherungen
Art. 99 Geld- und Währungspolitik
Art. 100 Konjunkturpolitik
Art. 101 Aussenwirtschaftspolitik
Art. 102 Landesversorgung*
Art. 103 Strukturpolitik*
Art. 104 Landwirtschaft
Art. 105 Alkohol
Art. 106 Glücksspiele*
Art. 107 Waffen und Kriegsmaterial

8. Abschnitt: Wohnen, Arbeit, soziale Sicherheit und Gesundheit
Art. 108 Wohnbau- und Wohneigentumsförderung
Art. 109 Mietwesen
Art. 110 Arbeit*
Art. 111 Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
Art. 112 Alters—, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung*
Art. 113 Berufliche Vorsorge*
Art. 114 Arbeitslosenversicherung
Art. 115 Unterstützung Bedürftiger
Art. 116 Familienzulagen und Mutterschaftsversicherung
Art. 117 Kranken- und Unfallversicherung
Art. 118 Schutz der Gesundheit
Art. 119 Fortpflanzungsmedizin und Gentechnologie im Humanbereich
Art. 119a Transplantationsmedizin
Art. 120 Gentechnologie im Ausserhumanbereich

9. Abschnitt: Aufenthalt und Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern  
Art. 121

10. Abschnitt: Zivilrecht, Strafrecht, Messwesen  
Art. 122 Zivilrecht
Art. 123 Strafrecht
Art. 124 Opferhilfe
Art. 125 Messwesen
3. Kapitel: Finanzordnung  
Art. 126 Haushaltführung
Art. 127 Grundsätze der Besteuerung
Art. 128 Direkte Steuern*
Art. 129 Steuerharmonisierung
Art. 130 Mehrwertsteuer*
Art. 131 Besondere Verbrauchssteuern*
Art. 132 Stempelsteuer und Verrechnungssteuer*
Art. 133 Zölle
Art. 134 Ausschluss kantonaler und kommunaler Besteuerung
Art. 135 Finanzausgleich
4. Titel: Volk und Stände
 
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Art. 136 Politische Rechte
Art. 137 Politische Parteien 

2. Kapitel: Initiative und Referendum
Art. 138 Volksinitiative auf Totalrevision der Bundesverfassung
Art. 139 Volksinitiative auf Teilrevision der Bundesverfassung
Art. 140 Obligatorisches Referendum
Art. 141 Fakultatives Referendum
Art. 142 Erforderliche Mehrheiten
5. Titel: Bundesbehörden
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen

Art. 143 Wählbarkeit
Art. 144 Unvereinbarkeiten
Art. 145 Amtsdauer
Art. 146 Staatshaftung
Art. 147 Vernehmlassungsverfahren
2. Kapitel: Bundesversammlung  
1. Abschnitt: Organisation

Art. 148 Stellung
Art. 149 Zusammensetzung und Wahl des Nationalrates
Art. 150 Zusammensetzung und Wahl des Ständerates
Art. 151 Sessionen
Art. 152 Vorsitz
Art. 153 Parlamentarische Kommissionen
Art. 154 Fraktionen
Art. 155 Parlamentsdienste
2. Abschnitt: Verfahren
Art. 156 Getrennte Verhandlung
Art. 157 Gemeinsame Verhandlung
Art. 158 Öffentlichkeit der Sitzungen
Art. 159 Verhandlungsfähigkeit und erforderliches Mehr
Art. 160 Initiativrecht und Antragsrecht
Art. 161 Instruktionsverbot
Art. 162 Immunität
3. Abschnitt: Zuständigkeiten
Art. 163 Form der Erlasse der Bundesversammlung
Art. 164 Gesetzgebung
Art. 165 Gesetzgebung bei Dringlichkeit
Art. 166 Beziehungen zum Ausland und völkerrechtliche Verträge
Art. 167 Finanzen
Art. 168 Wahlen
Art. 169 Oberaufsicht
Art. 170 Überprüfung der Wirksamkeit
Art. 171 Aufträge an den Bundesrat
Art. 172 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Art. 173 Weitere Aufgaben und Befugnisse
3. Kapitel: Bundesrat und Bundesverwaltung
1. Abschnitt: Organisation und Verfahren
Art. 174 Bundesrat
Art. 175 Zusammensetzung und Wahl
Art. 176 Vorsitz
Art. 177 Kollegial- und Departementalprinzip
Art. 178 Bundesverwaltung
Art. 179 Bundeskanzlei
2. Abschnitt: Zuständigkeiten
Art. 180 Regierungspolitik
Art. 181 Initiativrecht
Art. 182 Rechtsetzung und Vollzug
Art. 183 Finanzen
Art. 184 Beziehungen zum Ausland
A
rt. 185 Äussere und innere Sicherheit
Art. 186 Beziehungen zwischen Bund und Kantonen
Art. 187 Weitere Aufgaben und Befugnisse

4. Kapitel: Bundesgericht
Art. 188 Stellung
Art. 189 Verfassungsgerichtsbarkeit
Art. 190 Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit
Art. 191 Massgebendes Recht

6. Titel: Revision der Bundesverfassung und Übergangsbestimmungen

1. Kapitel: Revision

Art. 192 Grundsatz
Art. 193 Totalrevision
Art. 194 Teilrevision
Art. 195 Inkrafttreten

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