Alles sind gleich, einige gleicher...

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by Dr. Peter Meier 

Urteilen Sie selbst auf Grund des folgenden Artikel der Schweizerischen Bundesverfassung:

Art. 8 Rechtsgleichheit

1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

2 Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.

3 Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre rechtliche und tatsächliche Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit.

4 Das Gesetz sieht Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen der Behinderten vor.

Nachdem jeder von nach der c3-intellektuellen Interpretation von Art. 7 zur "Würde" als Mensch reduziert worden ist, geht es hier um die Gleichheit damit vor dem entsprechend personen-neutralen Gesetz. Damit ist klar, dass das Essentielle jedes realen Menschen im Wiederspruch zur Präambel kein Recht hat, nicht geschützt ist und damit auch keine Thema einer Wissenschaft sein kann. Mit Absatz2 ist damit die politisch korrekte Differenzierung auf die genannten Aspekte des Menschseins reduziert, weil man darüber hinaus politisch korrekt diskriminiert werden kann, und es mit der Pre-Trans-Trap der Intellektuellen beim Übertreten deren Tabus auch real wird. Dafür sorgen Sie mit einer entsprechenden Mentalkonditionierung in der Ausbildung auf Grund derer dann die Manager auch ihre Hierarchien betreiben. Mit Absatz4 schliesslich bekommt die politisch korrekte c3-Handhabung von Behinderungen schliesslich die Aufmerksamkeit, die eigentlich gemäss der Präambel, in Namen Gottes, der Lebenserfüllung zustände, welche den liebevollen Umgang mit Behinderung natürlich umfasst. An dieser Stelle aber haben so gesehen die c3-Intellektuellen die Bundesverfassung bereits unerkannt für sich instrumentalisierbar gemacht....

So sind also die Menschen mit Würde und Gleichheit geködert, von jetzt an dem durch die Verfassung definierten, bzw. von den c3-Intellektuellen interpretierten System ausgeliefert und sie werden im Folgenden u.a. auch mit dem Recht auf ein schickliches Begräbnis vertröstet.  


©Burk Verlag
Wenn man aber mit "Gesetz" in Absatz1 in Übereinstimmung mit der Präambel des realen Menschen  C3-Lebenserfüllunggesetz meint, dann allerdings bekommt Art. 8 eine ganz andere Bedeutung, die nach lebenserfüllenden Plattformen drängt. 

Darauf hätte dann jeder Menschen, gemäss seinem C3-Wesen das auf ein seinem Lebenserfüllungsgesetz entsprechendes Interface zur menschlichen Gemeinschaft zu dessen Erfüllung. Alles andere wäre ja nur eine Anrufung Gottes zur Verwirklichung des Bildes der Systemhüter, organisierter Götzendienst also. 

Am Point of NO Return bringt Sublimation und Verdrängung nicht mehr als den nächsten und letzten Schritt in die falsche Richtung... 

So gesehen wiese dann Absatz2-4 lediglich auf die bis jetzt allgemein akzeptierten Ecksteine hin, welche mit zunehmendem Verständnis, was lebenserfüllende Plattformen zu sein haben, erweitert werden können. Eine solche Erweiterung ist ja in der direkten Schweizer Demokratie auch über Initiativen vorgesehen. 

Verstehen Sie jetzt, warum die c3-Intellektuellen diese Möglichkeit leichtfertig ans Primat der EU und der UNO loswerden möchten, die sich ganz sicher nicht in diese Richtung entwickeln werden, bei der c3-Intellektuellen ihr Gesicht endgültig verlieren würden. So ist Helga Novotny seit 2001 Vorsitzende des European Research Advisory Board und weltweit in vielen anderen postnormalen Gremien, und ihre Collegium Helveticum wird massgebend, finanziell und ideologisch, von jüdischen und israelischen Kreisen bestimmt und dessen Übervater ist sein erster Leiter, der Goetheaner, Adolf Muschg. Von einem Einfluss, ausser den Steuergeldern, mit der Bundesverfassung konformer Kreise ist trotz des Namens dieser Institution nicht die Rede. So gleich ist also alles denen, die sich gleicher als die anderen wähnen, die sie vornehm ignorieren..     

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Version 01.11.10 > Bitte senden Sie Ihr FEEDBACK an Dr. Peter Meier