So wie bisher, nicht mehr! 

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by Dr. Peter Meier  

Einführung
Stimmen
Kritik
Verfassung
Hintergründe
Initiativtext

Die bestehende Verfassung der Wissenschaft ist für immer weniger Betroffene nicht lebenserfüllend:

7.5 Initiativtext

Dazu ein Stimmungsbild vom Mai 2002 von ETH Professor Gerd Folkers: In der Schweiz wie in ganz Europa hält sich die Begeisterung für die Wissenschaft von Seiten der Bevölkerung stark in Grenzen. Im Moment scheint es chic zu sein, wenn man sich gegen die Fortschritte der Technologie stellt. Die eher negative Stimmung kann dann in den höheren administrativen Rängen zu einer Unkenntnis darüber führen, was in der Wissenschaft eigentlich passiert. Die Konsequenz davon ist eine nicht sachgerechte Darstellung der Dinge, und dass dann einfach Kommentare wiedergegeben werden. Das kann dann auch zu einem negativen Entscheid im Sponsoring führen. Und ich finde, es ist wichtig, dass wir Forscher uns selbst glaubwürdig darstellen können. Wenn das nicht mehr der Fall ist, stimmt etwas nicht.

 

Auf Bundesebene ist Wissenschaft mit den Attributen der Kunst gefasst: Das geht so nicht mehr gut weiter auch wenn es noch den Anschein hat!  Im Rahmen von Art. 20 der Schweizerischen Bundesverfassung heisst es: Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.
Art. 64 Forschung

1 Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung.

2 Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Koordination sichergestellt ist.

3 Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.

Freiheit an sich führt zum den misten Menschen die Freiheit zur Lebens- erfüllung raubenden Exzess! ... wie die Wissenschaft selbst im 2. Hauptsatz der Thermodynamik bewiesen hat, fast immer zum Exzess der grösst möglichsten Unordnung! Wenn man nun Kunst und Wissenschaft diese zugesteht und diese sich 000-anmassend aus der Präambel der Bundesverfassung schleichen, so gilt das auch für sie und beginnt sich in der Postmoderne zu erweisen! Der damit einhergehende Exzess der Verleugnung und Verdrängung des Bezugs zu Lebenswirklichkeit möglichst vieler Menschen, führt als Denk- zu den bekannten Humankatastrophen! Damit usurpieren die Systemhüter die Macht, die Manager kannibalisieren die Ressourcen, und die davon frustrierten Menschen missbrauchen sich untereinander. So entsteht eine 000-Mentalität, mit der solches auszusprechen nicht opportun ist, und damit die Freiheit des Ausdrucks von aus Einsichten mit Beweisen gesichertem Wissen, wie auf der Titanic, nicht mehr gegeben ist! 
Art. 64 Forschung
Unsere Minimal- forderung lautet deshalb im folgenden Ersatz 
von
Art. 64
Der Bund unterstützt ausschliesslich wissenschaftlichen Lehre und Forschung, die sich im Hinblick auf die Lebenserfüllung möglich vieler gemäss der Präambel der Bundesverfassung deklariert, und sich entsprechend zu beweisen bereit ist.
  Damit soll es mindestens in der mit Bundesmitteln geförderten Wissenschaft darum gehen, Form wieder vom Inhalts zu unterscheiden, und auf die erstrebenswerte Nachhaltigkeit des letzteren einzugehen, statt einen Kult der Reaktionen auf erstere zu fördern. Es geht damit nicht mehr an, dass Kunst, welche sich die Nichtexistenz der Schweiz anmasst, Geld dafür bekommt, Gebilde nach ihrem Bilde in die Welt zu setzen und damit die Verbreitung der Schwarzkunst fördert, die mittlerweile attraktiver geworden ist, als sich gewissenhaft an der Lebenserfüllung möglichst vieler sich orientierenden Wissenschaft, die sich zu Recht als solche bezeichnen kann. Auf die Politik und die Verteidigung übertragen, hätten wir es dabei mit Landesverrat zu tun - die Schwatzkünstler Rey, Honegger, Corti, Bellasi, Barnevik, Mühlemann und Konsorten lassen grüssen! Es ist das mindeste zu fordern, dass der Kaiser seine Neuen Kleider selbst bezahlt; ein Swissairdebakel sollte genügen!
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Version 01.11.10 > Bitte senden Sie Ihr FEEDBACK an Dr. Peter Meier